Durch einen vom Auftragnehmer beauftragten, für das Fachgebiet gerichtlich beeideten Sachverständigen oder Ziviltechniker. Dieser ist dem Auftraggeber vor der Auftragserteilung bekannt zu geben.
Bestandsaufnahme (Beweissicherung) des Zustandes der benachbarten Gebäude zur späteren Feststellung etwaiger Bauschäden, die durch die Bautätigkeit entstanden sind. Erstellen von Protokollen mit Lichtbildern im Beisein des Gebäudebesitzers oder Verwalters und des Auftraggebers. Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber zu übergeben. Betrifft Objekt: