Über 10 bis 15 cm dick.
Ränder von bituminösen Fahrbahn- oder Gehsteigdecken, bituminöse Tragschichten oder sonstige bituminös gebundene Schichten geradlinig abstemmen, schräg oder lotrecht, nach Anordnung des Auftraggebers, einschließlich Entsorgen der Baurestmassen.