Brettl- oder Parkettbelag ohne Unterschied der Verlege- oder Holzart abbrechen. Zu Position: Entsorgen Holzabfälle 0,024 t/m2.
Holzfußböden getrennt nach Ober- und Unterböden (wie Polsterhölzer oder Blindboden) abbrechen oder abtragen, einschließlich der Sessel- oder Sockelleisten und der Türstaffeln. Ohne Beschüttung oder Dämmung.