Vorhalten. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Länge x Monate).
Umwehrung (Geländer) an Absturzkanten aller Art, mit Ausnahme von im Zusammenhang mit Gerüsten stehenden Maßnahmen, bestehend aus Brust-, Mittel- und Fußwehren, bei Stiegenläufen ohne Fußwehr.