Vorhalten. Abgerechnet wird die beplankte Fläche der Schutzwand mal Anzahl der Vorhaltemonate (VE).
Freistehende Schutzwand mit eigener standfester Konstruktion (einschließlich Queraussteifung), ohne Verankerung am Bauwerk, einseitig mit überlappenden Brettern oder dicht gestoßenen Pfosten beplankt.