Fanggerüst als eigenständiges Konsolgerüst, Ausschussgerüst oder Standgerüst nach Wahl des Auftragnehmers, nicht als Arbeitsgerüst verwendet (ohne Wehren), bis 1,50 m vor die Absturzkante, einschließlich Blende, mindestens 50 cm hoch. Höhe der Absturzkante: