Bei Dächern mit einer Neigung über 45 bis 60 Grad, vorhalten.
Gerüstung für die Instandsetzung von Rauchfangköpfen auf Steildächern mit vorhandener Dachdeckung. Abgerechnet wird nach Flächenmaß, und zwar Umfang des Fanges mal größter Höhe über Dach.