Für die Erschwernis durch schwierigen Transport in den Hof, (nur bei fehlender Einfahrtsmöglichkeit für LKW, und wenn kein sonstiges mechanisches Transportmittel, z.B. Kran, vorhanden ist).
Aufzahlung (Az) auf Standgerüste als Arbeitsgerüste aller Art an Außenflächen mit Ausnahme verfahrbarer Arbeitsgerüste. Etwaige erhöhte Vorhaltekosten sind im Einheitspreis des Vorhaltens des Standgerüstes einkalkuliert.