Für Erschwernisse bei Gebäudehöhen über 20,0 bis 25,0 m. Abgerechnet wird der Teil über 20,0 m.
Aufzahlung (Az) auf Standgerüste als Arbeitsgerüste aller Art an Außenflächen mit Ausnahme verfahrbarer Arbeitsgerüste. Etwaige erhöhte Vorhaltekosten sind im Einheitspreis des Vorhaltens des Standgerüstes einkalkuliert.