Für Verstärkungen bei Gerüstdurchfahrten über 3,45 bis 5,0 m Breite.
Aufzahlung (Az) auf Standgerüste als Arbeitsgerüste aller Art an Außenflächen mit Ausnahme verfahrbarer Arbeitsgerüste. Etwaige erhöhte Vorhaltekosten sind im Einheitspreis des Vorhaltens des Standgerüstes einkalkuliert.