Für auskragende Bauteile (z.B. Platten, Balkone) über 3,0 bis 5,0 m Länge.
Aufzahlung (Az) auf Standgerüste als Arbeitsgerüste aller Art an Außenflächen mit Ausnahme verfahrbarer Arbeitsgerüste. Etwaige erhöhte Vorhaltekosten sind im Einheitspreis des Vorhaltens des Standgerüstes einkalkuliert.