Für durchgehend gefahrlos begehbare Eckausbildungen bei Gebäudeaußenkanten. Abgerechnet wird die Höhe der angrenzenden Gerüstfläche.
Aufzahlung (Az) auf Standgerüste als Arbeitsgerüste aller Art an Außenflächen mit Ausnahme verfahrbarer Arbeitsgerüste. Etwaige erhöhte Vorhaltekosten sind im Einheitspreis des Vorhaltens des Standgerüstes einkalkuliert.