Vorhalten ohne Wasserverbrauch, ohne Unterschied der Art und, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Monate).
Provisorische Wasserentnahmestelle oder Anschlussmöglichkeit, einschließlich der Anschluss- und Versorgungsleitungen bis zum vorhandenen Netz im Baustellenbereich und eines etwaigen Wasserzählers. Die Wasserleitungen müssen nicht frostsicher verlegt werden. Im Preis inbegriffen sind die notwendigen Antragstellungen und Prüfgebühren. Planungsangabe: