Vorhalten, ohne Unterschied der Anzahl und, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit.
Baustellensicherung mit Warnleuchten gemäß den geltenden Vorschriften, z.B. zur Sicherung von Gerüsten, vorspringenden Einrichtungen und dergleichen bei Dunkelheit, mit Netzanschluss oder Batteriebetrieb nach Wahl des Auftragnehmers. Planungsangabe: