Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Meter x Monate).
Frei aufgestellte Betonschutzwand mit Auslenkbegrenzung. Aufhaltestufe gemäß EN 1317 mindestens H2, mindestens 80 cm hoch, nach Wahl des Auftragnehmers. Abgerechnet wird die jeweils gebrauchsfertig aufgestellte Länge (ohne etwaige zwischengelagerte Elemente).