LBHB17 - 011321S VE

Az Tragkonstr.Hinweist.vorh. VE

BAS:
Durchschnittspreis: 1.00 VE zu 14,30 [ € netto ohne MwSt.]
(Richtwert, ohne Gewähr!)
zur Detailkalkulation


Langtext:

Aufzahlung (Az) für das Vorhalten von Tragkonstruktionen ohne Unterschied, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Monate).


Pos. Text:
011321 Hinweistafeln, z.B. Warnschilder, Wegweiser und...

Hinweistafeln, z.B. Warnschilder, Wegweiser und dergleichen ohne Unterschied des Materials, des Beschriftungsinhaltes oder der Grafikzeichen, im Baustellenbereich an Objektteilen, Gerüsten oder sonstigen vorhandenen Tragkonstruktionen montiert. Erforderliche Tragkonstruktionen nach Wahl des Auftragnehmers werden als Aufzahlung (Az) gesondert verrechnet. Hinweistafeln bis 0,25 m2 werden in einer Pauschale abgerechnet, größere Tafeln nach Stück. Planungsangabe:

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