Vorhalten, Fläche über 0,5 bis 1,0 m2, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Monate).
Hinweistafeln, z.B. Warnschilder, Wegweiser und dergleichen ohne Unterschied des Materials, des Beschriftungsinhaltes oder der Grafikzeichen, im Baustellenbereich an Objektteilen, Gerüsten oder sonstigen vorhandenen Tragkonstruktionen montiert. Erforderliche Tragkonstruktionen nach Wahl des Auftragnehmers werden als Aufzahlung (Az) gesondert verrechnet. Hinweistafeln bis 0,25 m2 werden in einer Pauschale abgerechnet, größere Tafeln nach Stück. Planungsangabe: