LBHB17 - 011316C VE

Beleucht. in Gebäude Betrieb VE

BAS:
Durchschnittspreis: 1.00 VE zu 0,12 [ € netto ohne MwSt.]
(Richtwert, ohne Gewähr!)
zur Detailkalkulation


Langtext:

Die Abrechnung der Stromkosten erfolgt durch gemeinsame Zwischenzählerablesung mit dem Auftraggeber. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = kWh).


Pos. Text:
011316 Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege...

Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege in Gebäuden, wie z.B. Flure, Schleusen, Treppenhäuser, Tiefgaragen, Keller. Die Beleuchtungsstärke beträgt mindestens 15 Lux. Sämtliche Leuchten, Schalter, Leitungen, Zwischenzähler und dergleichen sind im Einheitspreis einkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Planungsangabe:

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