Die Abrechnung der Stromkosten erfolgt durch gemeinsame Zwischenzählerablesung mit dem Auftraggeber. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = kWh).
Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege in Gebäuden, wie z.B. Flure, Schleusen, Treppenhäuser, Tiefgaragen, Keller. Die Beleuchtungsstärke beträgt mindestens 15 Lux. Sämtliche Leuchten, Schalter, Leitungen, Zwischenzähler und dergleichen sind im Einheitspreis einkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Planungsangabe: