LBHB17 - 011316A

Beleucht.in Gebäude herst. Stk



Langtext:

Herstellen. Abgerechnet wird die Anzahl der Anlagen.


Pos. Text:
011316 Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege...

Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege in Gebäuden, wie z.B. Flure, Schleusen, Treppenhäuser, Tiefgaragen, Keller. Die Beleuchtungsstärke beträgt mindestens 15 Lux. Sämtliche Leuchten, Schalter, Leitungen, Zwischenzähler und dergleichen sind im Einheitspreis einkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Planungsangabe:



BAS: -


Preis, Detailkalkulation

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