Die Abrechnung der Stromkosten erfolgt durch gemeinsame Zwischenzählerablesung mit dem Auftraggeber. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = 1 kWh).
Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege im Freien wie z.B. Wege, Straßen, Lagerplätze. Die Beleuchtungsstärke beträgt mindestens 7 Lux. Sämtliche Leuchten, Schalter, Leitungen, Zwischenzähler und dergleichen sind im Einheitspreis einkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Planungsangabe: