Vorhalten ohne Energieverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Monate).
Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege im Freien wie z.B. Wege, Straßen, Lagerplätze. Die Beleuchtungsstärke beträgt mindestens 7 Lux. Sämtliche Leuchten, Schalter, Leitungen, Zwischenzähler und dergleichen sind im Einheitspreis einkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Planungsangabe: