LBHB17 - 011315B

Beleucht.im Freien vorhalten VE



Langtext:

Vorhalten ohne Energieverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Monate).


Pos. Text:
011315 Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege...

Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege im Freien wie z.B. Wege, Straßen, Lagerplätze. Die Beleuchtungsstärke beträgt mindestens 7 Lux. Sämtliche Leuchten, Schalter, Leitungen, Zwischenzähler und dergleichen sind im Einheitspreis einkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Planungsangabe:



BAS: -


Preis, Detailkalkulation

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