Herstellen. Abgerechnet wird die Anzahl der Anlagen.
Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege im Freien wie z.B. Wege, Straßen, Lagerplätze. Die Beleuchtungsstärke beträgt mindestens 7 Lux. Sämtliche Leuchten, Schalter, Leitungen, Zwischenzähler und dergleichen sind im Einheitspreis einkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Planungsangabe: