Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = m x Monate).
Bauzaun, Zaunhöhe 1,5 bis 2,5 m über Terrain, Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers. Türen und Tore werden nicht gesondert verrechnet. Abgerechnet wird die Zaunlänge.